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Pflicht zur Angabe des Energie-Labels im Netz

Auch das Jahr 2015 bringt einige Veränderungen mit sich. Das Energielabel muss bei vielen Haushaltsgeräten im Netz angegeben werden. Eine Angabe, die dabei aussagender ist als das Label, ist der Verbrauch auf das Jahr hochgerechnet. Um diesen zu berechnen, können mittlerweile zahlreiche Apps herangezogen werden.

Stromfresser erkennen

Zum 1.1.2015 müssen laut einer EU-Verordnung die Online-Händler Haushaltsgeräte sowie Lampen mit dem Energie-Label versehen. So können Energiefresser leicht enttarnt werden. Durch eine Kennzeichnung von A+++ (beste) bis G (schlechteste) ist es auch Leihen möglich, diese zu erkennen. Dies erleichtert Kaufentscheidungen bei einem Online-Kauf.

Welche Geräte müssen gekennzeichnet werden?

In Online-Shops müssen ab Beginn des Jahres 2015 beispielsweise Kühlgeräte, Geschirrspüler, aber auch Waschmaschinen und Wäschetrockner mit dem Energie-Label versehen werden. Zudem müssen auch Raumklimageräte, Fernsehgeräte sowie Staubsauger und Lampen mit dem Label gekennzeichnet werden. Das Energie-Label muss ab 2015 direkt neben dem Preis des Geräts ersichtlich sein. Zusätzlich muss auch das Produktdatenblatt in Online-Shops zur Verfügung gestellt werden.

Angaben vom Jahresverbrauch

Auch wenn die Angaben des Energie-Labels bei einer Kaufentscheidung hilfreich sein können, geben diese nur indirekt Auskunft über die Energiekosten. Die Stromkosten, welche für das Gerät in einem Jahr entstehen, oder auch die Angabe der Stromkosten für die Lebensdauer des Produkts gibt den Verbrauchern mehr Auskunft. Durch Apps können die jährlichen Stromkosten für ein Gerät mittlerweile gut und leicht bestimmt werden.

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